Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bocholt vom 19.02.2021/23.04.2021,
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 16.06.2020 aufgelöst worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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