Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten darum, ob die als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit geltend gemachten Kosten für ein Masterstudium um hierfür erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen sind.
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