Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die vom Beklagten vorgenommene Kürzung der Werbungskosten der Klägerin bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Die Klägerin erhielt während ihres Masterstudiums ab dem dritten Semester aufgrund einer Vereinbarung mit der Senatsverwaltung C... des Landes Berlin ein Lehramtsstipendium i.H.v. von 500 € monatlich und damit im Streitjahr 1.500 €. Nach den vorliegenden Stipendienbedingungen verpflichtete sich die Klägerin, nach erfolgreichem Abschluss drei Jahre als Lehrkraft in Berlin tätig zu werden, anderenfalls das Stipendium zurückgefordert werden kann. Wegen der Einzelheiten wird auf den Stipendienvertrag und die Vergaberichtlinien (FG-A Bl. 32 - 41) verwiesen.
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