FG Niedersachsen - Urteil vom 09.03.2005
3 K 10119/02
Normen:
EStG § 3c ; DBA-USA Art. 20 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1877

Kürzung der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung um erhaltene cost of living allowance - cost of living allowance; Teuerungszulage; Lebenshaltungskostenzulage

FG Niedersachsen, Urteil vom 09.03.2005 - Aktenzeichen 3 K 10119/02

DRsp Nr. 2005/14540

Kürzung der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung um erhaltene cost of living allowance - cost of living allowance"; Teuerungszulage; Lebenshaltungskostenzulage

1. Bei einem Rechtsreferendar, der seine Wahlstation in New York ableistet und neben seinen Referendarbezügen vom dortigen Arbeitgeber sog. "cost of living allowance" (Teuerungszulage, Lebenshaltungskostenzulage) erhalten hat, sind die Werbungskosen für doppelte Haushaltsführung um die "cost of living allowance" zu kürzen. Diese sind nach Art. 20 DBA-USA in Deutschland steuerfrei. 2. Die Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung in New York stehen im Zusammenhang mit nach Art. 20 DBA-USA steuerfreien Zahlungen, sodass die Werbungskosten nach § 3c EStG zu kürzen sind.

Normenkette:

EStG § 3c ; DBA-USA Art. 20 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Werbungskosten des Klägers bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um die von der P. New York gezahlten so genannten "cost of living allowance" gekürzt werden können.