I. Streitig ist, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) in den Streitjahren 1986 bis 1992 die erweiterte Kürzungsmöglichkeit nach §
Die Klägerin, eine GmbH & Co. Grundstücks KG, betrieb in den Streitjahren die Errichtung und Verwaltung von Haus- und Grundbesitz. Sie verkaufte im Dezember 1985 ein Wohngebäude mit 11 Eigentumswohnungen, ein Wohnhaus mit 18 Eigentumswohnungen und ein Haus mit 24 Wohneinheiten. 1988 erwarb sie ein Wohngebäude mit 6 Wohnungen und ein unbebautes Grundstück.
Komplementärin der Klägerin ist die X-GmbH, Kommanditisten sind A und B sowie die Y-GmbH & Co. KG.
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