FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.03.2003
1 K 59/03
Normen:
GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1034

Kürzung des Gewerbekapitals um eigenen Anteile; Gewerbesteuer 1992

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 1 K 59/03

DRsp Nr. 2003/8207

Kürzung des Gewerbekapitals um eigenen Anteile; Gewerbesteuer 1992

1. Das Gewerbekapital einer GmbH ist nicht um den Wert der eigenen Anteile zu kürzen. Die Inanspruchnahme der Kürzung nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 a GewStG setzt vielmehr das Vorliegen einer Schachtelbeteiligung voraus. 2. Das Gewerbesteuerrecht kennt keinen allgemeinen Grundsatz, wonach eine Mehrfachbelastung ausgeschlossen sein soll.

Normenkette:

GewStG § 12 Abs. 3 Nr. 2a ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob eigene Anteile der Klägerin beim Gewerbekapital zu erfassen sind.