Es ist zu entscheiden, ob im Rahmen der Höchstbetragsberechnung der beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben (SA) der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch in dem Fall um 16 v.H. der Summe der Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu kürzen ist, dass der Steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit aus zwei Arbeitsverhältnissen mit unterschiedlichen Arbeitgebern erzielt, von denen nur einer für die Zukunftssicherung des Steuerpflichtigen Leistungen i.S.d. § 3 Nr. 62 Einkommensteuergesetz (EStG) erbringt (§ 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG).
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