Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer
FG Köln, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 6 K 5158/99
DRsp Nr. 2003/12793
Kürzung des Vorwegabzugs beim Gesellschafter-Geschäftsführer
Bei einer Zwei-Personen-GmbH ist der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen beim älteren Gesellschafter-Geschäftsführer nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 a i.V.m. § 10 c Abs. 3 Nr. 2EStG zu kürzen, wenn die GmbH ihm eine Altersversorgung zugesagt hat.