Streitig ist, ob der Vorwegabzug bei den Sonderausgaben zu kürzen ist
Der Kläger war im Streitjahr 1996 Alleingesellschafter und Geschäftsführer der ... GmbH .... Neben seinem Geschäftsführergehalt erhielt er von der GmbH eine Pensionszusage, die nach einer Außenprüfung steuerrechtlich nicht berücksichtigt wurde; folglich wurde die Zuführung zur Pensionsrückstellung bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Die Geschäftsführerbezüge des Klägers waren nicht sozialversicherungspflichtig.
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