FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 22.03.2001
2 K 158/00
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
DB 2001, 2225
EFG 2001, 1123
GmbHR 2002, 37

Kürzung des Vorwegabzugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei den Sonderausgaben

FG Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 22.03.2001 - Aktenzeichen 2 K 158/00

DRsp Nr. 2001/10658

Kürzung des Vorwegabzugs eines Gesellschafter-Geschäftsführers bei den Sonderausgaben

Hat ein Alleingesellschafter im Rahmen seiner Geschäftsführertätigkeit für die GmbH eine Pensionszusage erhalten, ist der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a, § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG bei den Sonderausgaben auch dann zu kürzen, wenn die Zuführung zur Pensionsrückstellung bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt worden ist.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe a; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob der Vorwegabzug bei den Sonderausgaben zu kürzen ist

Der Kläger war im Streitjahr 1996 Alleingesellschafter und Geschäftsführer der ... GmbH .... Neben seinem Geschäftsführergehalt erhielt er von der GmbH eine Pensionszusage, die nach einer Außenprüfung steuerrechtlich nicht berücksichtigt wurde; folglich wurde die Zuführung zur Pensionsrückstellung bei der GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Die Geschäftsführerbezüge des Klägers waren nicht sozialversicherungspflichtig.