Kürzungsbetrag nach § 24 a UStG - Gutschriftsabrechnung
BFH, Urteil vom 23.04.1998 - Aktenzeichen V R 13/92
DRsp Nr. 1998/8838
Kürzungsbetrag nach § 24 aUStG - Gutschriftsabrechnung
»1. Bemessungsgrundlage für den Kürzungsanspruch nach § 24aUStG 1980 ist das Entgelt. Es wird errechnet, indem von dem gesamten Aufwand des Leistungsempfängers der gesetzlich für die Leistung geschuldete Steuerbetrag abgezogen wird.2. Nimmt der leistende Unternehmer eine Gutschrift widerspruchslos entgegen, in der ein höherer als der gesetzlich geschuldete Steuerbetrag gesondert ausgewiesen worden ist, schuldet er auch den Mehrbetrag.«