BFH - Beschluss vom 19.07.2010
I B 203/09
Normen:
AO § 65 Nr. 2, 3;
Vorinstanzen:
FG Hessen, vom 07.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1023/08

Kumulatives Vorliegen aller genannten Kriterien als Voraussetzung für eine Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des Zweckbetriebs i.S.V. § 65 Abgabenordnung (AO)

BFH, Beschluss vom 19.07.2010 - Aktenzeichen I B 203/09

DRsp Nr. 2010/20075

Kumulatives Vorliegen aller genannten Kriterien als Voraussetzung für eine Erfüllung des Tatbestandsmerkmals des Zweckbetriebs i.S.V. § 65 Abgabenordnung (AO)

1. NV: Es unterliegt keinem Zweifel, dass ein Zweckbetrieb i.S.d. § 65 AO schon dann nicht vorliegt, wenn es auch nur an einer der in der Vorschrift genannten Voraussetzungen mangelt. Die in § 65 Nr. 1 bis 3 AO angeführten Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein. 2. NV: In der Rechtsprechung ist geklärt, dass § 65 Nr. 3 AO auch den potentiellen Wettbewerb schützt.

Normenkette:

AO § 65 Nr. 2, 3;

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

1.

Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hält für grundsätzlich klärungsbedürftig i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) die Fragen,

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ob zur Entscheidung über die Unvermeidbarkeit des Wettbewerbs i.S. von § 65 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) nicht zuvor zwingend über die Notwendigkeit des Betriebs zur Zweckerfüllung i.S. von § 65 Nr. 2 AO entschieden werden müsse,

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ob es für die Beurteilung nach § 65 Nr. 3 AO auf eine abstrakte Wettbewerbslage auch dann ankomme, wenn konkret eine Wettbewerbssituation nicht vorliege,

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