I. Die Kläger und Antragsteller (Antragsteller) werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Antragsteller (Ehemann) betrieb einen Großhandel mit Landprodukten. Zum 1. April 1997 veräußerte er das Anlagevermögen und den bei Dritten lagernden Warenbestand an eine von ihm gegründete GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer er wurde. Die GmbH setzte die Geschäfte des Einzelunternehmens fort. Das Einzelunternehmen erzielte nach dem 1. April 1997 keine wirtschaftlichen Umsätze mehr. Der Antragsteller meldete das Gewerbe des Einzelunternehmens ab, erklärte aber keine Betriebsaufgabe.
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