Der Kläger begehrt, den bestandskräftigen Feststellungsbescheid für 1998 dahingehend zu ändern, daß weitere Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden.
Er ist am A-Fonds beteiligt und erzielt insoweit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Zur Finanzierung dieser Beteiligung (und weiterer Beteiligungen) gewährte ihm die X-Bank mit Vertrag vom 17. Oktober / 10. November 1997 einen Kredit über 27.966.810,- DM. Der Kläger hatte die Möglichkeit, diesen Kreditbetrag in Schweizer Franken (CHF) in Anspruch zu nehmen. Als Zinssatz vereinbarten die Vertragsparteien eine variable Verzinsung auf Basis des 6-Monats-LIBOR, und zwar per 15. Oktober 1997 für den 6-Monats-DM-LIBOR 3,7500 % p.a. und für den 6-Monats-CHF-LIBOR 1,9961 % p.a., jeweils zuzüglich 0,45 % p.a. Marge. Diese Zinssätze wurden zunächst vom 17. Oktober 1997 bis zum 1. April 1998 festgeschrieben.
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