OLG Brandenburg - Urteil vom 05.03.2008
7 U 88/07
Normen:
GmbHG § 32a ; GmbHG § 32b ;
Fundstellen:
WM 2008, 1016
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 07.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 99/05

Kurzfristig rückzahlbare Überbrückungskredite als Eigenkapitalersatz

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.03.2008 - Aktenzeichen 7 U 88/07

DRsp Nr. 2008/5507

Kurzfristig rückzahlbare Überbrückungskredite als Eigenkapitalersatz

Kurzfristig rückzahlbare Überbrückungskredite, auf die die Gesellschaft für kurze Zeit dringend angewiesen ist und für die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage mit der fristgerechten Rückzahlung gerechnet werden kann, stellen keinen Eigenkapitalersatz dar, da dann keine Leistung vorliegt, an deren Stelle der Gesellschafter als ordentlicher Kaufmann der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätte

Normenkette:

GmbHG § 32a ; GmbHG § 32b ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Beklagten sind Gesellschafter der F... GmbH (im Folgenden: Schuldnerin), deren Geschäftsführer die Beklagten zu 2. und 3. waren. Durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 1.4.2003 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger als Verwalter ernannt.

Am 23.10.2002 valutierte ein Kontokorrentkredit der Schuldnerin bei der Sparkasse ..., für den die Beklagten Bürgschaften übernommen hatten, in Höhe von 6.078,97 EUR.

Im Hinblick darauf nimmt der Kläger die Beklagten auf die Rückgewähr eigenkapitalersetzender Leistungen in Anspruch.

Der Kläger hat beantragt,