Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 19.04.18, Az.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin bei der kirchlichen Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen (KZVK R-W) eine betriebliche Altersversorgung in Form einer Pflichtversicherung zu verschaffen.
1. 2. 3. 4. 1. 2. 3. 1. 2. 3.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|