I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Im Mai 1993 erwarb der Kläger ein Grundstück, welches mit einem Einfamilienhaus bebaut war. Im Jahr 1994 begann der Kläger damit, das Einfamilienhaus durch einen Anbau zu einem Zweifamilienhaus umzubauen (Fertigstellung Januar 1996). Zugleich wurde das Grundstück aufgeteilt (Wohnung I in dem Einfamilienhaus, Wohnung II im Anbau).
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