Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger, ein Rechtsanwalt, wurde mit seiner Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte insbesondere Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit als Rechtsanwalt, die zwischenzeitlich gesondert festgestellt wurden. Daneben war er als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Wegen häufiger Veränderungen des Wohnsitzes des Klägers waren im Zeitablauf verschiedene Finanzämter zuständig.
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