Die Beteiligten streiten darüber, ob Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis aufgrund Zahlungsverjährung erloschen sind.
Der Kläger und die Klägerin wurden im Jahr 1995 zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung geladen. Auf Einwendungen der Kläger wurden die Termine aufgehoben und die Verfahren eingestellt.
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