Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 24.09.2021 sowie die Bescheide der Beklagten vom 19.05.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.08.2020 sowie die Bescheide vom 04.11.2020 und 13.01.2021 aufgehoben.
Die Beklagten tragen die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Streitig ist die Heranziehung der Kapitalleistung aus einem Versorgungsbezug und Einkommen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu Beiträgen in der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|