Streitig ist im Rahmen einer Anfechtungsklage und einer gleichzeitig erhobenen Verpflichtungsklage auf Erlass einer abweichenden Steuerfestsetzung nach § 163 Abgabenordnung (AO), ob Einkünfte aus der Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen sind.
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