Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden im Streitjahr (1994) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war Eigentümer eines ursprünglich selbstbewirtschafteten und später verpachteten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Für das Streitjahr erklärte er die Aufgabe seines Betriebes, zu dem auch die Grundstücke X 94 und 96 gehörten.
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