FG Niedersachsen - Urteil vom 20.04.2005
3 K 423/00
Normen:
EStG § 13 Abs. 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Land- und Forstwirtschaft; Gewerbebetrieb; Umsatzgrenze; Überbetrieblicher Maschineneinsatz - Überbetrieblicher Maschineneinsatz als Gewerbebetrieb

FG Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 3 K 423/00

DRsp Nr. 2006/29710

Land- und Forstwirtschaft; Gewerbebetrieb; Umsatzgrenze; Überbetrieblicher Maschineneinsatz - Überbetrieblicher Maschineneinsatz als Gewerbebetrieb

1. Zur Erzielung von Einkünften aus dem Betrieb von Land- und Forstwirtschaft gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG. 2. Verwendet ein Land- und Forstwirt Wirtschaftgüter auch außerhalb seines Betriebes, indem er sie Dritten überlässt oder mit ihnen für Dritte Dienstleistungen erbringt, so stellt diese Betätigung entweder eine land- und forstwirtschaftliche oder eine gewerbliche Tätigkeit dar. 3. Bei der Frage, ob ein überbetrieblicher Maschineneinsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anfällt oder als Gewerbebetrieb zu beurteilen ist, stellt die Umsatzgrenze von 100.000 DM eine mögliche und angemessene Typisierung dar. Diese durch R 135 Abs. 9 Satz 3 EStR 1996 eingeführte Grenze ist auch für alte Streitjahre (1986 bis 1990) anwendbar.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 1 § 15 Abs. 2 Satz 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob überbetriebliche Maschineneinsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes anfallen oder als Gewerbebetrieb zu beurteilen sind.