I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist zu 1/6 Miterbe nach seinem im Juli 1984 verstorbenen Vater (V). Zum Nachlass gehörten neben Wertpapier- und Geldvermögen Beteiligungen an in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften, die ihrerseits wiederum an zahlreichen Untergesellschaften beteiligt waren. Nachdem am 18. November 1985 die Erbschaftsteuererklärung abgegeben worden war, setzte das damals zuständige Finanzamt (FA) X die Erbschaftsteuer gegen den Kläger mit Bescheid vom 29. November 1985 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung erklärungsgemäß fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|