FG Köln, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 5 K 6705/00
DRsp Nr. 2004/3331
Leasing
Durch einen Leasingvertrag wird eine durch § 1 Abs. 2GrEStG erfasste Rechtsposition nur dann begründet, wenn dem Leasingnehmer Befugnisse an dem Leasingobjekt eingeräumt werden, die ihm hinsichtlich Nutzung, Substanzbeteiligung bzw. Veräußerung eine einem Eigentümer nahekommende Stellung geben.