FG Köln - Urteil vom 25.06.2003
5 K 6705/00
Normen:
GrEStG § 1 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2004, 49
EFG 2004, 1787

Leasing

FG Köln, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 5 K 6705/00

DRsp Nr. 2004/3331

Leasing

Durch einen Leasingvertrag wird eine durch § 1 Abs. 2 GrEStG erfasste Rechtsposition nur dann begründet, wenn dem Leasingnehmer Befugnisse an dem Leasingobjekt eingeräumt werden, die ihm hinsichtlich Nutzung, Substanzbeteiligung bzw. Veräußerung eine einem Eigentümer nahekommende Stellung geben.

Normenkette:

GrEStG § 1 Abs. 2 ;

Tatbestand: