Der Kläger war im Streitjahr 2004 als Systemberater nichtselbstständig tätig. Seine Aufgabe bestand in der Beratung und technischen Unterstützung vor Ort beim Kunden. Für die Fahrten zu Kunden musste der Kläger einen eigenen Pkw bereit halten.
Ende des Jahres 2004 schloss der Kläger einen Leasingvertrag über einen ... mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab. Neben monatlichen Leasingraten von 99,16 EUR wurde eine Sonderzahlung von 23.000 EUR vereinbart. Diese wurde am 27.12.2004 gezahlt. Das Fahrzeug wurde am 02.01.2005 ausgeliefert.
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