FG Köln - Urteil vom 31.03.2008
14 K 2865/07
Normen:
EStG (a.F.) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 11 ;
Fundstellen:
AuA 2008, 617
EFG 2008, 1192

Leasingsonderzahlung für einen PKW als Werbungskosten

FG Köln, Urteil vom 31.03.2008 - Aktenzeichen 14 K 2865/07

DRsp Nr. 2008/17748

Leasingsonderzahlung für einen PKW als Werbungskosten

1. Bei Leasingsonderzahlungen für einen PKW, der für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Dienstreisen genutzt wird, ist der Werbungskostenabzug auf die Entfernungspauschale bzw. die Kilometerpauschale begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn die Sonderzahlung im Veranlagungszeitraum vor der erstmaligen Nutzung des Fahrzeugs gezahlt wird. 2. Vorweggenommene Werbungskosten unterliegen denselben Abzugsbeschränkungen wie "laufende" Werbungskosten.

Normenkette:

EStG (a.F.) § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 ; EStG § 11 ;

Tatbestand:

Der Kläger war im Streitjahr 2004 als Systemberater nichtselbstständig tätig. Seine Aufgabe bestand in der Beratung und technischen Unterstützung vor Ort beim Kunden. Für die Fahrten zu Kunden musste der Kläger einen eigenen Pkw bereit halten.

Ende des Jahres 2004 schloss der Kläger einen Leasingvertrag über einen ... mit einer Laufzeit von 36 Monaten ab. Neben monatlichen Leasingraten von 99,16 EUR wurde eine Sonderzahlung von 23.000 EUR vereinbart. Diese wurde am 27.12.2004 gezahlt. Das Fahrzeug wurde am 02.01.2005 ausgeliefert.