FG Münster - Urteil vom 24.03.2022
8 K 3880/19 G,F
Normen:
EStG § 4 Abs. 3;

Leasingsonderzahlungen als steuermindernde Betriebsausgaben

FG Münster, Urteil vom 24.03.2022 - Aktenzeichen 8 K 3880/19 G,F

DRsp Nr. 2022/6731

Leasingsonderzahlungen als steuermindernde Betriebsausgaben

Tenor

Die Bescheide über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2015 und 2016 sowie die Gewerbesteuermessbetragsbescheide 2015 und 2016, alle vom 06.05.2019, in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22.11.2019, werden nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Die Berechnung der festgestellten und festgesetzten Beträge wird dem Beklagten übertragen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob die unentgeltliche Übernahme von Leasingverträgen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zur rückwirkenden Korrektur des Betriebsausgabenabzugs angefallener Leasingsonderzahlungen führt.