FG Hessen - Urteil vom 13.03.2003
8 K 4877/99
Normen:
GewStG § 8 Nr. 1 ; GewStDV § 19 Abs.1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 284

Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld; Kreditinstitut; Leasingvermögen; Mietsonderzahlung

FG Hessen, Urteil vom 13.03.2003 - Aktenzeichen 8 K 4877/99

DRsp Nr. 2004/1863

Leasingvermögen von Kreditinstituten als Dauerschulden - Dauerschuld; Kreditinstitut; Leasingvermögen; Mietsonderzahlung

Bei Kreditinstituten die neben Bank- auch Leasinggeschäfte betreiben sind die Gegenstände über die Leasingverträge abgeschlossen werden und die zum Anlagevermögen gehören bei der Berechnung der Dauerschuldzinsen und der Dauerschulden in die besondere Bemessungsgrundlage einzubeziehen, dagegen sind die erhaltenen passiv abgegrenzten Mietsonderzahlung in nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Normenkette:

GewStG § 8 Nr. 1 ; GewStDV § 19 Abs.1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Auslegung des § 19 Gewerbesteuerdurchführungsverordnung (GewStDV) in der ab 1990 gültigen Fassung (Dauerschulden bei Kreditinstituten). Dem Rechtsstreit liegt nachfolgender Sachverhalt zugrunde: