I. Die Industrie-GmbH hatte mit Kaufvertrag vom 14. Dezember 2000 von der Stadt ... Stadt ein Ankaufsrecht für ein Grundstück erworben. Dieses Ankaufsrecht wurde mit Vertrag vom 9. Januar 2001 auf die Fa.-KG übertragen. Am 18. Januar 2001 schloss die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) mit der KG einen Ankaufsrechtsvertrag und einen Immobilienleasingvertrag.
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