1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist im Verfahrenszeitraum 1999, ob der Kläger seinen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik hat und wo der aus seiner Tätigkeit in der Schweiz erhaltene Lohn zu versteuern ist.
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