I. Streitig ist, ob Aufwendungen für das Studium eines Studenten, der in den elterlichen Haushalt eingegliedert ist, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen sind. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
Der 1968 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss im September 1992 ein Maschinenbaustudium an der Hochschule für Technik und Wirtschaft ... mit dem Grad eines Diplom-Ingenieurs (FH) erfolgreich ab. Im Wintersemester 1992/1993 begann er ein Maschinenbaustudium an der Technischen Universität ..., das er im Jahr 1995 mit Erfolg beendete. Bei dem Universitätsstudium handelte es sich um ein Zweitstudium in Form eines Aufbaustudiengangs.
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