Streitig ist die Höhe der aus einer Lebensversicherung erzielten Kapitalerträge.
I.
Der Kläger (Kl) erklärte im Rahmen seiner Einkommensteuer(ESt)erklärung für den Veranlagungszeitraum 2001 bei den Einkünften aus Kapitalvermögen Einnahmen aus einer Lebensversicherung in Höhe von 1.596.183 DM und Werbungskosten in Höhe von 1.541.729 DM.
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