1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die steuerliche Behandlung von monatlichen Zahlungen aus einem Vermächtnis an den Bruder der Klägerin als Sonderausgaben.
Die Klägerin wird vom Beklagten – dem Finanzamt (FA) – für die Streitjahre 2001 bis 2004 zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt.
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