1. Der Einkommensteuerbescheid 2001 vom 12. September 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 7. Mai 2007 wird dahingehend geändert, dass die Einkommensteuer auf 5.970,87 Euro bzw. 11.678,00 DM herabgesetzt wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin zu 38 % und der Beklagte zu 62 %.
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