BFH, Beschluß vom 17.03.2000 - Aktenzeichen VII B 39/99
DRsp Nr. 2000/6006
Leichtfertige Branntweinsteuerverkürzung
Zur Entstehung der Branntweinsteuerschuld und zur leichtfertigen Branntweinsteuerverkürzung, wenn das Verfahren der Beförderung von Branntwein unter Steueraussetzung im innergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren nicht wirksam durchgeführt wurde.