BFH - Urteil vom 10.10.2000
IX R 11/97
Normen:
EStG §§ 12, 21 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 586

Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

BFH, Urteil vom 10.10.2000 - Aktenzeichen IX R 11/97

DRsp Nr. 2001/4009

Leihweise Wohnungsüberlassung an ein minderjähriges Kind

Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind unentgeltlich eine Wohnung zur Weitervermietung an fremde Dritte, ist dies auch mit steuerrechtlicher Wirkung möglich. Voraussetzung der steuerrechtlichen Anerkennung eines Vertrages ist aber, dass er bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist und daneben sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.

Normenkette:

EStG §§ 12, 21 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden für das Streitjahr 1992 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Klägerin gehört ein Zweifamilienhaus, in dem die Kläger eine Wohnung selbst nutzen; die andere Wohnung ist vermietet.