Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. August 2018 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin begehrt nach von der Beklagten erklärter Anfechtung, erklärtem Rücktritt und erklärter Vertragsanpassung wegen Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen Feststellung des Fortbestandes ihres Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrages, der eine Freistellung von der Hauptversicherungsprämie sowie eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente von 1.400,00 EUR umfasst.
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