FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.09.2006
1 K 1854/05
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Leistungen aus Gruppenunfallversicherung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen 1 K 1854/05

DRsp Nr. 2006/29769

Leistungen aus Gruppenunfallversicherung Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit?

Bei Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung, die der Arbeitgeber für Notärzte im Einsatz abgeschlossen hat, handelt es sich dann nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittenen Gesundheitsschaden, wenn der Notarzt sich bei einem Einsatz verletzt und aufgrund dieses Ereignisses eine Versicherungsleistung an ihn ausbezahlt wird, die keinen Lohnersatz darstellt, sondern dem Zweck dient, Einnahmeausfälle des verunglückten Notarztes zu ersetzen. Die Versicherungsleistung ist in einem solchen Fall nicht Entgelt für eine von dem Notarzt geleistete Tätigkeit, sondern der Ausgleich dafür, dass der Notarzt einen verbleibenden Körperschaden erlitten hatte.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Leistungen in Höhe von 120.000,00 DM aus einer Gruppenunfallversicherung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers darstellen.