Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 12. März 2018 geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für den Rechtsstreit nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von dem Beklagten höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum Juli bis Dezember 2015 unter Berücksichtigung von Absatzbeträgen für Kosten der Ausbildung als Stimmtherapeutin.
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