Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Dezember 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit steht die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für den Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. November 2019.
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