Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 15.01.2019 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Umwandlung der für den Monat Februar 2018 bislang darlehensweise gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II - Alg II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in einen Zuschuss.
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