Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes; Rückforderungsanspruch der Familienkasse
FG München, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 10 K 2142/07
DRsp Nr. 2008/16344
Leistungsempfänger des ohne Rechtsgrund gezahlten Kindergeldes; Rückforderungsanspruch der Familienkasse
Entfällt die Kindergeldberechtigung, kann der zunächst Berechtigte gegen den Rückforderungsanspruch der Familienkasse nicht einwenden, nicht er, sondern der Kontoinhaber sei Leistungsempfänger i. S. des § 37 Abs. 2AO, wenn er selbst die Familienkasse angewiesen hat, das Kindergeld auf das Konto dieses Dritten auszuzahlen.