Leistungsklage: Erneute Auszahlung eines Einkommensteuererstattungsbetrages
FG Niedersachsen, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen 11 K 239/12
DRsp Nr. 2013/16105
Leistungsklage: Erneute Auszahlung eines Einkommensteuererstattungsbetrages
Einer Leistungsklage fehlt das Rechtsschutzinteresse, wenn das Klageziel auch durch eine Anfechtungsklage gegen einen Abrechnungsbescheid erreichbar und daher die Leistungsklage subsidiär ist.Nach Erlass eines Abrechnungsbescheids nach § 218 Abs. 2AO, in dem das FA das Erlöschen des Erstattungsanspruchs feststellt, ist ein Einspruch und anschließend eine Anfechtungsklage erforderlich.