Die Lieferung eines Messestandes wird dort ausgeführt, wo sich der Messestand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
Für die Praxis:
Sonstige Leistungen, die die Planung und den Aufbau des Messestandes betreffen, stehen in Zusammenhang mit dem Messegrundstück. Der Leistungsort befindet sich dort, wo das Grundstück liegt (§ 3 a Abs. 2 Nr. 1UStG).