I.
Auf Antrag der Kläger hat das Amtsgericht Hamburg gegen die Beklagte einen Mahnbescheid wegen angeblicher Ansprüche auf Bezahlung von Steuerberaterhonorar erlassen. Nach Widerspruchserhebung durch die Beklagte ist der Rechtsstreit am 7.10.2002 an das Amtsgericht Hamburg-Altona abgegeben worden. Die Kläger haben im Mahnantrag dieses Gericht, in dessen Bezirk die Kanzlei der Kläger liegt, als für ein streitiges Verfahren zuständiges Gericht bezeichnet.
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