I. Die Beteiligten streiten über die Auslegung von Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 11. August 1971 (BGBl II 1972, 1022, BStBl I 1972, 519) i.d.F. des Protokolls vom 21. Dezember 1992 --DBA-Schweiz 1992-- (BGBl II 1993, 1888, BStBl I 1993, 928).
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) wohnte in den Streitjahren (1997 bis 2000) in Deutschland und wurde für diese Jahre zusammen mit seiner während des Revisionsverfahrens verstorbenen Ehefrau (E) zur Einkommensteuer veranlagt. Er ist gemeinsam mit der Revisionsbeklagten Erbe der E.
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