FG Baden-Württemberg - Urteil vom 23.10.2008
3 K 159/07
Normen:
EStG § 33;

Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) als außergewöhnliche Belastung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2008 - Aktenzeichen 3 K 159/07

DRsp Nr. 2009/10782

Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) als außergewöhnliche Belastung

1. Bei Maßnahmen, die ihrer Art. nach nicht eindeutig und unmittelbar nur der Heilung oder Linderung einer Krankheit dienen können und deren medizinische Indikation deshalb schwer zu beurteilen ist, verlangt der BFH seit dem Urteil vom 14.2.1980, VI R 218/77, BStBl II 1980, 295 in ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein vor der Behandlung ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Gutachten, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahme klar ergibt. 2. Denentsprechend können auch die Kosten für die Behandlung einer Lese-Rechtschreib-Störung (Legasthenie) regelmäßig nur dann als außergewöhnliche Belastung zum Abzug zugelassen werden, wenn dem Finanzamt ein vor Beginn der Behandlung erstelltes amtsärztliches Gutachten vorgelegt wird, aus dem sich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Maßnahmen klar ergibt.