LG Augsburg - Beschluß vom 17.02.1995 (5 T 459/95) - DRsp Nr. 1998/11672
LG Augsburg, Beschluß vom 17.02.1995 - Aktenzeichen 5 T 459/95
DRsp Nr. 1998/11672
Nach wirksamer Pfändung und Überweisung von Steuererstattungsansprüchen hat der Pfändungsgläubiger sowohl ein eigenes Antragsrecht wie auch einen Anspruch auf Aufnahme einer Herausgabeanordnung der Lohnsteuerkarte in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluß (§ 836 Abs. 3ZPO).