LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 15.02.1993
5/29 Qs 2/93
Normen:
AO § 386 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
wistra 1993, 154

LG Frankfurt/Main - Beschluß vom 15.02.1993 (5/29 Qs 2/93) - DRsp Nr. 1994/14543

LG Frankfurt/Main, Beschluß vom 15.02.1993 - Aktenzeichen 5/29 Qs 2/93

DRsp Nr. 1994/14543

Die Staatsanwaltschaft kann ihre Zuständigkeit nach § 386 Abs. 4 S. 2 StPO auch konkludent begründen. Eine ausdrückliche Übernahmeerklärung ist zwar zweckmäßig, aber nicht erforderlich. Die rechtliche Überprüfung eines Beschlusses mit anschließendem Rechtsmittelverzicht ist als schlüssige Übernahme einer Sache in die staatsanwaltliche Kompetenz zu werten.

Normenkette:

AO § 386 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen
wistra 1993, 154