Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden
BFH, Urteil vom 02.06.1999 - Aktenzeichen X R 149/95
DRsp Nr. 1999/8735
Liebhaberei nicht allein aufgrund von Verlustperioden
Bei einem Unternehmen, das typischerweise ausschließlich mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird (hier: Einzelhandel mit Seidenblumen und Gewürzkränzen), reichen allein längere Verlustperioden nicht aus, um die Tätigkeit als steuerlich irrelevante Liebhaberei anzusehen. Es muss vielmehr aus weiteren Anzeichen die Feststellung möglich sein, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausübt. Hierzu gehört insbesondere die Absicht, Steuern zu sparen.