Liebhaberei; schriftstellerische Tätigkeit eines Arztes; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
BFH, Beschluß vom 13.04.2000 - Aktenzeichen XI B 17/99; XI B 18/99; XI B 19/99
DRsp Nr. 2002/2426
Liebhaberei; schriftstellerische Tätigkeit eines Arztes; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
1. Es ist keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache, da durch die Rspr. des BFH geklärt, unter welchen Voraussetzungen eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei vorliegt.2. Bei einem praktischen Arzt, der einen Reise- und Kulturführer verfasst, liegt die Befriedigung persönlicher Neigungen nahe.